Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung sieht in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses im NRW-Landtag am 17. Juni keine Notwendigkeit, Hochschulen ein zusätzliches Expertengremium zur Überprüfung von Drittmittelprojekten vorzuschreiben. Dieses hatte die AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag in einem entsprechenden Antrag gefordert.
Grundsätzlich spricht sich das CHE bei der Hochschulfinanzierung für eine ausgewogene Mischung aus Grundfinanzierung und wettbewerblicher Programmförderung aus. Durch eine verlässliche staatliche Grundfinanzierung sollte die Stabilität der Hochschulen gewährleistet sein. Hierbei geht das Land NRW mit der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes in die richtige Richtung, urteilt das CHE in einer Stellungnahme für den Wissenschaftsausschuss. Zusätzlich ermöglicht die Einwerbung von Zweit- und Drittmitteln, also von befristeten und zweckgebundenen Mitteln, weitere finanzielle Spielräume. Dieser Ansatz sollte bei Beibehaltung hoher Finanzautonomie fortgeführt und ausgebaut werden.
Grundlage der Diskussion war ein Antrag der AfD-Fraktion vom 04.02.2020. Darin äußerte die Fraktion Sorge vor einer ungebührlichen Einflussnahme kommerzieller Interessen von privatwirtschaftlichen Drittmittelgebern.
Eine Analyse der Finanzierungsquellen ausgewählter NRW-Hochschulen durch das CHE aus dem Jahr 2018 zeigt jedoch, dass der Anteil der Drittmittel aus der Wirtschaft an allen Drittmitteln im letzten Jahrzehnt bei drei von vier untersuchten NRW-Hochschulen abgenommen hat.
„Die Einwerbung von Zweit- und Drittmitteln bleibt für Hochschulen unerlässlich, um finanziell handlungsfähig zu bleiben und eine krisenfeste Hochschulfinanzierung sicherzustellen“, betont Ulrich Müller. „Die finanzielle Schieflage, die einige internationale Hochschulen gerade erleben, weil mit den Studiengebühren ausländischer Studierender gerade die dominante Finanzierungssäule wegbricht, zeigt anschaulich, wie wichtig eine Diversifizierung der Finanzquellen im Hochschulbereich ist“, erläutert der Leiter politische Analysen beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
Aus Sicht des CHE sei es nicht notwendig, wie von der Fraktion der AfD gefordert, die Hochschulen darauf zu verpflichten, ein neues hochschulinternes Expertengremium einzurichten, das bei geplanten Drittmittelprojekten die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit sicherzustellen hat.
„Hochschulen sollten sich selbstverständlich mit der Frage der Einwerbung von Drittmitteln kritisch auseinandersetzen und sie sollten Vorkehrungen gegen verfehlte Kooperationen treffen“, meint Ulrich Müller. „Das tun sie aber bereits. Dafür braucht es keine landesweite staatliche Regulierung und keinen Eingriff in die interne Governance“, so der CHE Experte.
Eine wissenschaftsadäquate Gestaltung entsprechender Kooperationen sei ureigenste Angelegenheit der Hochschulen. Entsprechende Wahrungen der Wissenschaftsfreiheit sowie die Transparenz von Forschungsvorhaben seien bereits durch das bestehende nordrhein-westfälische Hochschulgesetz gewährleistet.