Die Hessische Landesregierung plant eine Weiterentwicklung des hessischen Hochschulgesetzes. Dies betrifft u.a. das Promotionsrecht an HAW sowie die Einführung sogenannter Tandem-Professuren. Das CHE lobt in seiner Stellungnahme das innovative Potenzial des Referentenentwurfs, sieht aber noch dringenden Anpassungsbedarf beim Thema Zielvereinbarungen.
Die von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen gebildete Landesregierung in Hessen hat im Juni ihre Pläne im Hochschulbereich vorgestellt. Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) soll u.a. zur Qualitätsverbesserung des Studiums beitragen sowie die Strategiefähigkeit der Landeshochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken.
Für das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung nun eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf der HHG-Novelle 2021 eingereicht.
Insgesamt zieht das CHE ein überwiegend positives Fazit und unterstützt die Pläne und Intention der vorgeschlagenen Reformen. Bei Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Diskriminierungsfreiheit oder Lebenslanges Lernen werde das HHG in überwiegend sinnvoller Weise modernisiert und weiterentwickelt. Ulrich Müller, Leiter politische Analysen im CHE: „Das neue Hessische Hochschulgesetz setzt insbesondere ein starkes Signal in Richtung Teilzeitstudium und individuelle Regelstudienzeit. Damit erkennt das Gesetz die vorherrschende studentische Realität an und setzt die Bundesregierung weiter unter Druck, endlich auch beim BAföG ein Teilzeitstudium zu ermöglichen.“
Besonders positiv bewertet das CHE auch die Überlegungen des Wissenschaftsministeriums im Bereich der Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Hierzu gehört etwa die Möglichkeit, das Promotionsrecht für forschungsstarke Fachbereiche an HAW bei entsprechender Qualitätssicherung auch unbefristet zu verleihen sowie die Pläne für eine Tandem-Professur. Diese soll Nachwuchskräften von Universitäten eine Professor*innenkarriere an HAW und gleichzeitig die geforderte Praxiserfahrung außerhalb der Hochschule ermöglichen.
Nachbesserungsbedarf konstatieren die CHE Autor*innen bei der HHG-Novelle u.a. beim Thema Zielvereinbarungen, also den konkreten Leistungsvereinbarungen zwischen Landeshochschulen und Politik. Ulrich Müller: „Zielvereinbarungen entfalten dann ihre verändernde Kraft, wenn Hochschulen aufgefordert werden, innerhalb der staatlichen Rahmensetzungen eigene Schwerpunkte zu setzen und zu entwickeln, wenn also große Themen der Landesplanung passende strategische Ziele der einzelnen Universitäten und HAW anregen. Detail- und Maßnahmensteuerung sind hier fehl am Platz – es geht vielmehr darum, die Hochschulen zu Agilität, Risikofreude und Profilierung zu ermutigen.“