Die Niedersächsische Landesregierung plant durch eine Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes ihre Hochschulen zu stärken. Das CHE begrüßte in einer Stellungnahme im Wissenschaftsausschuss des Landtages in Hannover die Autonomie-Pläne, hält sie aber im Vergleich zu anderen Ländern für noch nicht weitreichend genug.
Die von SPD und CDU gebildete Landesregierung in Niedersachsen hat ihre Pläne im Hochschulbereich vorgestellt (Drs. 18/9392). Durch die Novelle des Landes-Hochschulgesetzes soll dabei die Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen weiterentwickelt und gestärkt werden. Für den Wissenschaftsausschuss des Landtags nahm das CHE am 6. September zum Entwurf der Gesetzesnovelle in Hannover Stellung.
Insgesamt zieht das CHE ein überwiegend positives Fazit und unterstützt die Pläne und Intention der vorgeschlagenen Reformen. Der Ansatz der vorgeschlagenen differenzierteren Autonomie der Hochschulen sei sinnvoll und notwendig, gehe aber in vielen Bereichen nicht weit genug.
Beispielhaft sind u.a. angedachte Freiheiten, wie etwa die Möglichkeit einer dauerhafte Übertragung des Berufungsrechtes für Professor*innen vom Ministerium auf die Hochschulen sollte nach Ansicht des CHE allen niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung stehen. Auch die stärkere Eigenkoordination von Studiengängen durch die Hochschulen sollte für alle Studienangebote gelten. Die Novelle sieht dies bisher nur für weiterbildende Masterstudiengänge vor.
„Wenn es um die Einführung neuer Studiengänge geht, agieren die niedersächsischen Hochschulen weiterhin noch als Bittsteller in einem zeitaufwendigen Genehmigungsprozess mit dem Land“, bilanzierte Frank Ziegele. „Dabei müssten sie eigentlich als eigenverantwortlicher und schnell reaktionsfähiger Akteur auftreten“, so der Geschäftsführer des CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
Im Bereich der Zielvereinbarungen, also der einzelnen zeitlich begrenzten Verträge zwischen Land und Hochschulen, hält das CHE die angedachten Maßnahmen für sinnvoll. Entscheidend für die Wirkung sei jedoch die praktische Umsetzung im Zusammenspiel zwischen Hochschulen und Politik. Hier plädiert das CHE für einen Kulturwechsel des Wissenschaftsministeriums, welches statt der bisherigen eher bremsenden Detailsteuerung eine stärkere unterstützende und fördernde Rolle einnimmt. Als starkes Signal hierfür sieht das CHE die angedachte Experimentierklausel, welche den Hochschulen nun die Möglichkeit biete, vielfältige Exzellenz auch abseits der Grundlagenforschung sichtbar zu machen.
„Die Hochschulpolitik in Hannover bewegt sich mit der Gesetzesnovelle in die richtige Richtung, muss aber jetzt noch einige Extraschritte machen, damit die niedersächsische Hochschulwelt nicht für längere Zeit im Bundesvergleich deutlich zurückfällt“, appelliert der CHE Geschäftsführer. Hochschulen in anderen Ländern hätten im Vergleich zu Einrichtungen in Niedersachsen wesentlich mehr Handlungsspielräume bzw. weniger finanzielle Einschränkungen so Ziegele.